Steuerberatung KAISER
In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall beabsichtigte der Vermieter, eine mit einer Ofenheizung ausgestattete Wohnung künftig mit einer zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage zu versorgen. Er kündigte das Vorhaben form- und fristgerecht an. Weiterlesen