Steuerberatung KAISER
Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte neu geregelt. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es je nach Geburtsjahr für Personen, die mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben. Weiterlesen