Steuerberatung KAISER
Der Grunderwerbsteuer unterliegt nicht nur die Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks, sondern auch die Verpflichtung zur Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft, wenn sich durch die Übertragung mindestens 95 % der Anteile an der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft in einer Hand vereinigen. Weiterlesen