Der Grunderwerbsteuer unterliegt nicht nur die Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks, sondern auch die Verpflichtung zur Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft, wenn sich durch die Übertragung mindestens 95 % der Anteile an der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft in einer Hand vereinigen. Weiterlesen