Steuerberatung KAISER
Ein Arbeitnehmer erhielt im Jahr 2011 von seiner Krankenkasse Krankengeld und von der Agentur für Arbeit Übergangsgeld. Im Jahr 2012 bekam er von seiner Rentenversicherungsanstalt die Mitteilung, dass ihm rückwirkend auch für das Jahr 2011 eine Erwerbsunfähigkeitsrente zuerkannt würde. Die Auszahlung im Jahr 2012 erfolgte unter Einbehaltung der an die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit zurückzuzahlenden Beträge. Weiterlesen