Steuerberatung KAISER
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren entschieden, dass ein per E Mail oder telefonisch geschlossener Grundstücksmaklervertrag von Kunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden kann, da es sich um ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt. Weiterlesen