Steuerberatung KAISER
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass grundsätzlich auch dann der ermittelte Verbrauch der Heizkostenabrechnung zu Grunde zu legen und nicht allein nach der Wohnfläche abzurechnen ist, wenn der Vermieter den Verbrauch unter Verstoß gegen die Heizkostenverordnung ermittelt hat. Weiterlesen