Steuerberatung KAISER
Veräußert eine Kapitalgesellschaft Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft, ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerfrei. Veräußerungsgewinn ist der Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös und den Veräußerungskosten sowie dem Buchwert der Anteile. Weiterlesen