Steuerberatung KAISER
Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, wird kein Kindergeld gewährt, wenn sie zusätzlich auch nicht im Haushalt einer kindergeldberechtigten Person, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, leben. Weiterlesen