Steuerberatung KAISER
Die leibliche Mutter leistete für die beim Vater lebende unterhaltsberechtigte Tochter Barunterhalt. Sie beantragte die Übertragung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf sich. Weiterlesen