Steuerberatung KAISER
Ehegatten, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können unter Anwendung des Splittingverfahrens zusammen veranlagt werden, sofern die Voraussetzungen der sog. fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht erfüllt sind. Weiterlesen