Steuerberatung KAISER
Private Krankenversicherungsunternehmen (PKV) müssen die gezahlten Beiträge zur Basisabsicherung elektronisch an das Finanzamt des Versicherungsnehmers übermitteln, damit sie bei seiner Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden. Sie mindern in voller Höhe das zu versteuernde Einkommen. Weiterlesen