Steuerberatung KAISER
Eine generelle Steuerbegünstigung nach den Kriterien des sogenannten Sanierungserlasses des Bundesministeriums der Finanzen widerspricht nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Das Finanzamt darf Steuern, die aufgrund eines Sanierungsgewinns anfallen, nur dann erlassen, wenn im konkreten Einzelfall tatsächlich ein Billigkeitsgrund vorliegt. Weiterlesen