Steuerberatung KAISER
Die vom Arbeitgeber zugelassene unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines betriebseigenen Kraftfahrzeugs an den Arbeitnehmer zu seiner privaten Nutzung ist ein geldwerter Vorteil. Er muss als Sachbezug der Lohnsteuer unterworfen werden. Weiterlesen