Steuerberatung KAISER
Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt lebten und bei denen diese beiden Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorlagen oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten waren, konnten bis zum Veranlagungszeitraum 2012 u. a. zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung wählen.  Weiterlesen