Steuerberatung KAISER
Ob ein Steuerpflichtiger Steuern hinterzogen hat und deswegen bestraft wird, fällt in die Zuständigkeit der Strafgerichte und nicht der Finanzgerichte. Aber auch im Besteuerungsverfahren ist z. B. für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen Voraussetzung, dass der objektive und subjektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllt ist. Weiterlesen