Steuerberatung KAISER
Bei einer Einnahmenüberschussrechnung sind Ausgaben grundsätzlich für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben ist das Abflussprinzip eingeschränkt. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die „kurze Zeit“ nach dem Jahreswechsel abfließen, sind danach in dem Kalenderjahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu erfassen. Weiterlesen