Steuerberatung KAISER
Beim Optionsgeschäft erwirbt der Käufer der Option (sog. Optionsnehmer) vom Verkäufer (sog. Stillhalter) gegen Zahlung einer Optionsprämie (auch Stillhalterprämie genannt) das Recht, eine bestimmte Anzahl Basiswerte (z. B. Aktien oder Indices) zum vereinbarten Basispreis entweder vom Stillhalter zu kaufen (Kaufoption) oder an ihn zu verkaufen (Verkaufsoption). Weiterlesen